KS/AUXILIA

August 2023


Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Maklerversicherer verbessert kontinuierlich seine Produkte und Bedingungen. Im Rechtsschutz erfolgt dies üblicherweise selten in der aktuellen Tarifgeneration. Ich freue mich daher besonders, dass wir zum 01.10.2023 unser Leistungsangebot für alle unsere Kunden verbessern - und das, ohne den Beitrag zu erhöhen.

Mit dem Leistungsupdate wird unser bereits ausgezeichnetes Produktangebot noch wertvoller. Die Verbesserungen lassen wir nicht nur allen Neukunden, sondern auch unseren Bestandskunden automatisch zukommen. Für Sie als Makler besteht kein Handlungsbedarf.

Aus unserem Leistungsupdate hebe ich zwei Themen hervor:

  • Wir erweitern unseren BU-Antrags-Check um die Bereiche Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. Damit wird unsere Unterstützung bei diesem Service weitreichender.
  • Mit dem Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz unterstützen wir zukünftig die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beruflichen Bereich – auch ohne eingetretenen Rechtsschutzfall.

Dieses Leistungsupdate hebt unsere Produktqualität noch weiter an. In Verbindung mit unserem günstigen Beitragsniveau und der Beitragsstabilität bis mindestens Ende 2024 bieten wir weiterhin ein hervorragendes Preis- und Leistungsverhältnis.
Wir freuen uns, wenn Sie uns als Rechtsschutzpartner weiter vertrauen.

Zu unserem Service für Geschäftspartner gehören seit vielen Jahren unsere beliebten Web-Seminare. Ich lade Sie herzlich ein, an unserem nächsten Web-Seminar am 19. September 2023 teilzunehmen. Bezirksdirektor Oliver Schmack-Haunert zeigt Ihnen die wesentlichen Inhalte der gewerblichen Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen der Vertrieb in Zukunft leichter fallen wird. Am 19. Oktober 2023 geht es um das Thema Strafverteidigung und die damit verbundenen Kosten und Absicherungsmöglichkeiten. Es warten spannende Vorträge und praxisnahe Tipps auf Sie.

Auch zum Abgas-Skandal, der uns schon lange beschäftigt, gibt es Neuigkeiten. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 drei Urteile gefällt und hat Betroffenen einen Schadensersatzanspruch von bis zu 15% zugesprochen. Die Einzelheiten und Voraussetzungen finden Sie im unteren Abschnitt "Endlich alles klar beim Dieselskandal?".

Abschließend noch Neues aus dem Automobilclub: Die Preisverleihung des KS Energie- und Umweltpreis 2023 fand in neuen Räumlichkeiten statt. Die Veranstaltung wurde von den Gästen und der Presse sehr positiv bewertet. Wir freuen uns, dass wir mit dieser Initiative einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen.

Ihr Dirk Schawjinski,
Vorstand Vertrieb und Marketing



Unsere Auszeichnungen

Neue Leistungen und Services für alle Rechtsschutz-Kunden

Leistungs-Update zum 01.10.2023

Ab 01.10.2023 erhalten unsere Bestands- und Neukunden ein Leistungsupdate in ihrem Rechtsschutzpaket. Mit dem Rechnungsversand zu den Hauptläufen werden die Kunden informiert. Vier Leistungserweiterungen und -verbesserungen werden Teil der Absicherung. 

BU-Antrags-Check

Der BU-Antrags-Check hat seit seiner Einführung in unserer aktuellen Tarifgeneration enormen Zuspruch erhalten. Die Serviceleistung wurde von der Redaktion der Zeitschrift €uro in der Ausgabe 05/2023 als "beste Versicherungsinnovation" ausgezeichnet.

Auch aufgrund von Anfragen aus Ihren Reihen erweitern wir den BU-Antrags-Check. Mit dem Leistungsupdate unterstützen wir unsere Kunden mit dem versicherten Privat-Bereich auch bei der Beantragung von Leistungen aus privaten Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen. Denn bei der Leistungsbeantragung dieser beiden Versicherungen ist vieles zu beachten. Fehler können zu einem unerwarteten Rechtsstreit oder zur Ablehnung der Leistung führen. Damit runden wir diesen Service sinnvoll ab.

Bußgeld-Check

Als Automobilclub wissen wir, dass Bußgelder im Verkehrsbereich oftmals sehr emotional aufgenommen werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit dem Bußgeld-Check einen neuen Service anzubieten.

Der Bußgeld-Check ist ein Online-Tool, das eine Bewertung von Geschwindigkeits-, Abstand-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen ermöglicht. Nach wenigen Klicks erhält der Kunde eine erste Einschätzung über die Höhe der Geldbuße, des Fahrverbots und der Punkte. Das Tool entwickelt auch eine Pro- und Contra-Liste, aus der der Kunde ablesen kann, inwiefern sich ein Einspruch gegen das Bußgeld lohnen könnte.

Diese Orientierungshilfe schafft bei Ihren Kunden Transparenz und Sicherheit – wieder ein kleines, aber feines Argument, um Rechtsschutzversicherung aktiv anzubieten.

Die Serviceleistung kommt jedem Rechtsschutzkunden zugute – losgelöst von der versicherten Tarifgeneration und den versicherten Bereichen.

Regelungen zur Beitragsanpassung

Mit der Neuformulierung der sogenannten BAK-Klausel haben wir ein modernes Instrument geschaffen, um weiterhin über längere Zeiträume stabile und wettbewerbsfähige Beiträge anbieten zu können.

Zu Gunsten der Kunden dürfen wir zukünftig erst dann eine Beitragsanpassung vornehmen, wenn der Schadenaufwand und die Kosten um 7,5 % gestiegen sind.
Eine Beitragsabsenkung ist ab - 5 % verpflichtend. Mit dieser Regelung behalten wir den Freiraum, nicht sofort anpassen zu müssen. Zudem kommen wir den Kunden entgegen, dass eine Verteuerung der Beiträge erst bei höheren Veränderungswerten erfolgt.

Darüber hinaus haben wir die Kündigungsfristen nach einer Beitragserhöhung angepasst. Unsere Kunden haben nun einen Monat mehr Zeit, um ihren Vertrag zu kündigen. Auch hier schaffen wir größere Flexibilität.

Die Werte zur Ermittlung der Schadenaufwendungen und Kosten werden weiterhin von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt. So stellen wir sicher, dass die Regelungen objektiv und fair sind. Dadurch profitieren die Kunden auch in Zukunft von einer stabilen und verlässlichen Beitragsentwicklung.

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz

Ein Aufhebungsvertrag im beruflichen Kontext ist vom Grundsatz eine normale vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss kein Konflikt oder eine Meinungsverschiedenheit über die Auflösung des Arbeitsvertrages vorliegen. Dementsprechend liegt bei vielen Fällen in der Praxis auch kein Rechtsschutzfall vor.

Als KS/AUXILIA haben wir bereits in der Vergangenheit schon oft die Kosten für einen Anwalt übernommen. Mit der neuen Leistung Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz bieten wir unseren Kunden jetzt eine noch umfassendere Absicherung.

Sofern der Arbeits-Rechtsschutz versichert ist, werden für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu 1.000,- € für den versicherungsnehmer als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer erstattet. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht.


Das Produktfreigabeverfahren wurde durchgeführt, der Zielmarkt für die Rechtsschutzprodukte bleibt unverändert. Die Informationen zu den wesentlichen Produktmerkmale entnehmen Sie der bereitgestellten Landingpage.

Weitere Informationen und aktualisierte Unterlagen

Unsere Auszeichnungen

Endlich alles klar beim Dieselskandal?

BGH-Urteile zu Schadensersatzansprüchen bei Diesel-Fahrzeugen

Am 26.06.2023 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) drei Urteile, die für Käufer von Diesel-Fahrzeugen von großem Interesse sind. Durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2021 haben Käufer von Diesel-Fahrzeugen nun einen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Hersteller bei der Zulassung des Fahrzeugs falsche Angaben gemacht hat. Der BGH erkannte in diesem Zusammenhang grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch in Höhe von nur 5-15 % des Kaufpreises an.

Allerdings gibt es einige rechtliche Hürden zu überwinden. So muss der Käufer des Fahrzeugs beispielsweise nachweisen können, dass eine Abschalteinrichtung im Pkw verbaut wurde, die gegen EU-Vorschriften verstößt. Bei vielen Diesel-Fahrzeugmodellen der Hersteller VW und Daimler scheint dies der Fall zu sein, bei anderen Herstellern ist dies noch unklar. Der BGH stellte fest, dass eine fahrlässige Pflichtverletzung des Herstellers vorliegen muss, damit eine Haftung dem Grunde nach besteht. Sollte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bei einem Fahrzeugmodell keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet haben, kann möglicherweise kein fahrlässiges Handeln der Hersteller angenommen werden.

Sind diese rechtlichen Hürden überwunden, muss eine Vorteilsanrechnung erfolgen. Die gezogenen Nutzungen (Laufleistung des Fahrzeugs) und der Restwert des Fahrzeugs werden dem Schadensersatzanspruch entgegengehalten. Da die Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut sind, könnte der Schadensersatzanspruch geringer ausfallen. Eine hohe Laufleistung des Fahrzeugs verringert die Ansprüche ebenfalls erheblich.

Es stellt sich auch die Frage, ob sich die Hersteller nicht in einigen Fällen zu ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung zurückziehen können. Dies ist denkbar in Fällen, in denen das betroffene Fahrzeug bereits sehr früh von einem verpflichtenden Rückruf betroffen war. Allerdings hat erst jetzt der BGH seine Rechtsprechung geändert. Zuvor war eine fahrlässige Pflichtverletzung der Hersteller im Rahmen des EU-Typengenehmigungsverfahrens nicht ausreichend, um Schadensersatz geltend machen zu können. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in dieser Hinsicht weiterentwickeln wird.

Obwohl die Urteile des BGH auf den ersten Blick eine Erleichterung für Käufer von Diesel-Fahrzeugen darstellen, gibt es viele Fallstricke. Einige betroffene Autokäufer werden aufgrund der rechtlichen Hürden und der Vorteilsanrechnung nur einen geringen oder gar keinen Schadensersatz geltend machen können.

Als Rechtsschutzversicherung ist es uns wichtig, dass unsere Versicherungsnehmer eine ausreichende Deckung für den Fall des Abgasskandals haben. Wir unterstützen in einem Rechtsstreit und übernehmen die Kosten für Anwälte, Gerichtsgebühren und Sachverständige. Zögern Sie nicht, Ihre Kunden darauf anzusprechen. Wir schätzen die Lage gerne ein und empfehlen die beste Vorgehensweise, um eine Lösung zu finden.

Wenn Kunden vom Abgasskandal betroffen sind, können Sie ihnen unsere bekannte Hotline 089/53981-333 mitteilen. Auf den Abgasskandal spezialisierte Anwaltskanzleien beraten zu den zahlreichen Rechtsfragen gerne.

Aktuelle Entwicklungen im Dieselabgasskandal

Beitragsgarantie

41. KS Energie- und Umweltpreis

Preisverleihung an Bosch und Knorr-Bremse

Die Klimakrise erfordert im Bereich der Mobilität innovative Lösungsansätze, die die Reduzierung von Emissionen und die Schonung von Ressourcen in den Fokus stellen.

Der KS e.V. setzt sich seit 1981 als Vorreiter für Umwelt- und Klimaschutz im Verkehrssektor ein. Der Automobilclub vergibt den Energie- und Umweltpreis als Motivationsinstrument zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität.

Der Wettbewerb richtete sich an Fahrzeughersteller und Zulieferer, aber auch an Mobilitätsanbieter, Verbände und weitere Organisationen, die innovative Lösungsansätze zur Förderung einer umweltgerechten Mobilität bieten. Eine hochkarätig besetzte Expertenjury wählte die Gewinner in beiden Kategorien aus und gab die Sieger des Wettbewerbs bekannt.

Als Anerkennung für wegweisende Leistungen in den Bereichen Fahrzeugtechnik und Mobilitätssysteme haben wir im Jahr 2023 zwei Preise im Rahmen des Energie- und Umweltpreises vergeben.

Die Gewinner sind Knorr-Bremse für ihr innovatives Restschleifmomentreduzierungssystem sowie Bosch für ihre wegweisenden Lösungen im Automated Valet Parking.

Mit einer Spende von jeweils 5.000 € pro Preis unterstützen wir zwei gemeinnützige Organisationen.

Wir laden Sie ein, sich die Fotogalerie des diesjährigen KS Energie- und Umweltpreises anzusehen.

Hier gehts zur Bilderwelt

Beitragsgarantie

4 weitere Web-Seminare ab September

IDD-Zeiten für Ihre Weiterbildung

Als Experten für Rechtsschutz bieten wir Ihnen ergänzend zu unserer regionalen Betreuung durch die Bezirksdirektionen, auch zentral organisierte Web-Seminare an. Unser Fokus liegt dabei auf der Vermittlung von Wissen rund um das Thema Rechtsschutz.

In unseren spannenden Vorträgen erfahren Sie beispielsweise mehr über den aktuellen Wandel im Rechtsmarkt oder welche Schadensfälle interessant waren. Besonders wichtig ist es uns, dass wir Ihnen auch Impulse, Anregungen und Verkaufsargumente für Ihren Vertriebs-Alltag bieten.

Die Vorträge sind kurz und kompakt und dauern lediglich 30-45 Minuten. Sie sind "IDD-fähig". Das bedeutet, dass wir Ihnen die Weiterbildungszeit z.B. auf Ihrem gut-beraten-Konto gutschreiben.

Im Jahr 2023 erwarten Sie noch folgende Themen:

  • Am 19. September 2023: Gewerbe-Rechtsschutz ist komplex? Stimmt das? Steckt da nicht viel Potential?
  • Am 19. Oktober 2023: Strafverteidiger sind richtig teuer – die finanzielle Absicherung kostet nur paar Euro!
  • Am 14. November 2023: Zu jeder BU eine Rechtsschutz dazu! Warum? Argumente und Lösungen
  • Am 13. Dezember 2023: Forderungsausfälle sind Gift für Firmen – als Makler können Sie eine Lösung bieten

Wir freuen uns, Sie bei unseren Web-Seminaren begrüßen zu dürfen.

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